Steuerabzüge in der Schweiz: Welche Belege du für die Steuererklärung brauchst
Steuerabzüge in der Schweiz im Überblick: Berufskosten, Säule 3a, Weiterbildung, Krankheitskosten, Spenden. Für welche Abzüge du Belege brauchst und wie du sie sammelst.
Kurz gesagt: Die wichtigsten Steuerabzüge in der Schweiz sind Berufskosten, Einzahlungen in die Säule 3a, Weiterbildung, Versicherungsprämien, Krankheitskosten, Spenden, Kinderbetreuung und Schuldzinsen. Für Pauschalen brauchst du keine Belege, für alle effektiven Abzüge schon. Du musst die Belege nicht mit der Steuererklärung einreichen, aber auf Verlangen vorlegen können, darum lohnt es sich, sie das ganze Jahr über zu sammeln.
Jedes Frühjahr dieselbe Frage: Was kann man in der Schweiz von den Steuern abziehen, und welche Belege braucht es dafür? Die Antwort hängt von deinem Kanton ab, denn Bund und Kantone haben eigene Regeln. Die Grundstruktur ist aber überall gleich, und die meisten Abzüge sind für alle Angestellten und Selbständigen relevant.
Dieser Artikel gibt dir die Übersicht: welche Abzüge es gibt, wo eine Pauschale reicht und wo du Belege brauchst. Die Beträge beziehen sich auf die direkte Bundessteuer, Stand 2026; die genauen kantonalen Beträge stehen in der Wegleitung deines Kantons.
Welche Steuerabzüge gibt es in der Schweiz?
Es gibt drei Gruppen von Abzügen: Gewinnungskosten, allgemeine Abzüge und Sozialabzüge. Gewinnungskosten sind Ausgaben, die du hast, um dein Einkommen zu erzielen, vor allem Berufskosten. Allgemeine Abzüge sind gesetzlich zugelassene Ausgaben wie Vorsorge oder Versicherungen. Sozialabzüge sind feste Beträge, etwa für Kinder, ganz ohne Belege.
Die Übersicht der wichtigsten Abzüge für Privatpersonen:
| Abzug | Pauschale oder effektiv | Belege nötig? |
|---|---|---|
| Berufskosten (übrige) | Pauschale 3 % des Nettolohns, min. CHF 2'000, max. CHF 4'000 | Nur bei höheren effektiven Kosten |
| Fahrkosten zur Arbeit | Effektiv, Bund max. CHF 3'200 | ÖV-Abo oder Kilometer-Nachweis |
| Säule 3a | Effektiv, 2026 max. CHF 7'258 mit Pensionskasse | Bescheinigung der Bank oder Versicherung |
| Weiterbildung | Effektiv, Bund max. CHF 13'000 | Rechnungen und Zahlungsnachweise |
| Krankheitskosten | Effektiv, Selbstbehalt 5 % des Nettoeinkommens | Rechnungen, Apothekenbelege, Abrechnung der Krankenkasse |
| Spenden | Effektiv, Bund max. 20 % des Nettoeinkommens | Spendenbestätigungen |
Die Beträge gelten für die direkte Bundessteuer. Kantone haben teils andere Grenzen, oft höhere, manchmal tiefere. Dazu kommen je nach Kanton Abzüge für Kinderbetreuung, Versicherungsprämien, Schuldzinsen, Alimente, Liegenschaftsunterhalt und Homeoffice.
Berufskosten: Wann reicht die Pauschale, wann brauchst du Belege?
Die Pauschale reicht, wenn deine tatsächlichen übrigen Berufskosten unter 3 Prozent deines Nettolohns liegen. Bei einem Nettolohn von CHF 80'000 sind das CHF 2'400. Die Pauschale bekommst du ohne einen einzigen Beleg. Nur wenn du nachweisen kannst, dass du mehr ausgegeben hast, etwa für Berufskleidung, Fachliteratur oder Werkzeug, lohnen sich die effektiven Kosten, und dann brauchst du jeden Beleg.
Anders bei Fahrkosten und Verpflegung: Die sind keine Pauschale im selben Sinn, sondern eigene Abzüge. Für den Arbeitsweg mit dem ÖV brauchst du das Abo oder die Tickets, für das Auto einen Grund, warum der ÖV nicht zumutbar ist. Für auswärtige Verpflegung gilt ein fester Betrag pro Arbeitstag, ohne Kassenbons vom Mittagessen. Alle Details, inklusive Homeoffice und Wochenaufenthalt, stehen im Artikel Berufsauslagen abziehen.
Ein realistisches Beispiel: Du verdienst netto CHF 90'000, hast ein GA für rund CHF 4'000 und isst auswärts. Fahrkosten CHF 3'200 (Bund, auf das Maximum gekürzt), Verpflegung CHF 3'200, übrige Berufskosten pauschal CHF 2'700. Total rund CHF 9'100 Berufskosten, wofür du genau einen Beleg brauchst: die GA-Rechnung.
Säule 3a und Weiterbildung: Die grössten Abzüge mit wenig Aufwand
Die Säule 3a ist der einfachste grosse Abzug: Du zahlst ein, die Bank schickt die Bescheinigung, du trägst den Betrag ein. Angestellte mit Pensionskasse dürfen 2026 bis zu CHF 7'258 einzahlen, Selbständige ohne Pensionskasse 20 Prozent des Erwerbseinkommens bis maximal CHF 36'288. Der einzige Beleg ist die Bescheinigung, die du im Januar automatisch erhältst.
Weiterbildungskosten sind ebenfalls voll abziehbar, beim Bund bis CHF 13'000 pro Jahr, sofern die Bildung berufsorientiert ist. Dazu zählen Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Lehrmittel und Reisekosten zum Kursort. Hier brauchst du die Rechnung der Bildungsinstitution und den Zahlungsnachweis, bei Lehrmitteln die Quittungen. Nicht abziehbar ist die erste Ausbildung auf Sekundarstufe II sowie Hobbykurse. Wie du die Grenze ziehst, erklärt der Artikel Weiterbildungskosten abziehen.
Wer den Arbeitgeber einen Teil zahlen lässt, darf nur den selbst bezahlten Teil abziehen. Bewahre deshalb auch die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber auf.
Krankheitskosten, Spenden und Kinderbetreuung: Wo die Belege wirklich zählen
Bei diesen Abzügen entscheidet die Belegsammlung darüber, ob überhaupt etwas abziehbar ist. Krankheits- und Unfallkosten kannst du nur abziehen, soweit sie 5 Prozent deines Nettoeinkommens übersteigen. Bei CHF 80'000 Nettoeinkommen zählt erst, was über CHF 4'000 liegt. Wer die Franchise, Selbstbehalte, Zahnarztrechnungen und Brillen zusammenzählt, kommt in einem teuren Jahr schnell darüber. Ohne Belege lässt sich das nicht nachweisen.
Sammle dafür:
- Die Jahresabrechnung der Krankenkasse mit Franchise und Selbstbehalt
- Zahnarztrechnungen, sofern nicht von der Kasse gedeckt
- Apothekenbelege für ärztlich verordnete Medikamente
- Rechnungen für Brillen, Hörgeräte, Therapien
- Bei Behinderung: die Kosten, die nicht anderweitig gedeckt sind
Spenden an gemeinnützige, steuerbefreite Organisationen in der Schweiz sind beim Bund ab CHF 100 pro Jahr und bis 20 Prozent des Nettoeinkommens abziehbar. Die Organisation stellt eine Spendenbestätigung aus, oft erst auf Anfrage. Kleinere Beträge belegst du mit dem Zahlungsbeleg oder dem E-Banking-Auszug.
Für Kinderbetreuung durch Dritte (Kita, Tagesfamilie, Hort) brauchst du die Rechnungen und den Nachweis, dass beide Eltern arbeiten oder in Ausbildung sind. Die Maximalbeträge unterscheiden sich stark je nach Kanton.
Wie sammelst du die Belege für die Steuererklärung das ganze Jahr?
Am besten sammelst du Belege sofort beim Entstehen, digital und nach Kategorie sortiert. Der Fehler, den fast alle machen: Sie suchen die Belege erst im März zusammen und finden dann die Zahnarztrechnung vom Februar des Vorjahres nicht mehr.
Ein einfacher Ablauf, der funktioniert:
- Lege Kategorien an, die den Abzügen entsprechen: Berufskosten, Weiterbildung, Gesundheit, Spenden, Kinderbetreuung, Liegenschaft.
- Fotografiere jeden Beleg, sobald du ihn hast, mit dem Handy. Belego liest Betrag, Datum und Händler automatisch aus und speichert den Beleg als PDF; du ordnest ihn nur noch der Kategorie zu.
- Rechnungen, die per E-Mail kommen, speicherst du als PDF in dieselbe Sammlung.
- Im Januar exportierst du das ganze Jahr als ZIP: PDFs plus CSV-Liste mit Kategorie und Betrag. Die Jahresübersicht zeigt dir sofort, ob du beim Krankheitsabzug über den Selbstbehalt kommst.
Die Belege reichst du nicht mit der Steuererklärung ein, ausser die Wegleitung verlangt es ausdrücklich (zum Beispiel bei Spenden oder Weiterbildung in einigen Kantonen). Aber das Steueramt kann sie nachfordern, und zwar auch nach Jahren. Wie lange du sie als Privatperson behalten solltest, steht im Artikel Belege aufbewahren als Privatperson. Eine vollständige Liste zum Abhaken findest du in der Belege-Checkliste zur Steuererklärung.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Massgebend sind Gesetz, Wegleitung und die Auskunft deiner Steuerbehörde oder deines Treuhänders.
Häufige Fragen
Muss ich Belege mit der Steuererklärung einreichen?
In den meisten Kantonen nicht mehr, vor allem bei elektronischer Einreichung. Verlangt werden meist nur Lohnausweis, 3a-Bescheinigung und je nach Kanton Belege für Weiterbildung, Spenden oder Krankheitskosten. Das Steueramt kann aber jeden Abzug nachprüfen und Belege anfordern. Wer sie nicht vorlegen kann, verliert den Abzug. Darum alle Belege behalten, auch wenn du sie nicht einreichst.
Was kann man als Angestellter ohne Belege abziehen?
Ohne Belege bekommst du die Berufskostenpauschale von 3 Prozent des Nettolohns (Bund: mindestens CHF 2'000, höchstens CHF 4'000), die Verpflegungspauschale bei auswärtigem Essen, den Versicherungsabzug in Höhe der Pauschale und die Sozialabzüge für Kinder oder unterstützte Personen. Alles, was darüber hinausgeht, musst du nachweisen können.
Kann ich Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen?
Ja, aber nur begrenzt. Prämien für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen fallen unter den Versicherungsabzug, der pauschal begrenzt ist und je nach Kanton, Zivilstand und Pensionskassenzugehörigkeit unterschiedlich hoch ausfällt. Die effektiven Prämien liegen meist deutlich darüber. Belege brauchst du nicht, die Prämienrechnung solltest du trotzdem aufbewahren.
Lohnt sich der Abzug für Krankheitskosten überhaupt?
Nur in Jahren mit hohen Kosten. Beim Bund gilt ein Selbstbehalt von 5 Prozent des Nettoeinkommens, in den Kantonen meist ebenfalls. Wer Zahnbehandlungen, Brillen, Therapien und Franchise in einem Jahr bündelt, kommt eher darüber. Rechne die Belege deshalb erst zusammen, bevor du den Aufwand für das Ausfüllen betreibst.