Berufsauslagen abziehen: Was in der Schweiz zählt und wofür du Belege brauchst
Berufsauslagen abziehen in der Schweiz: Fahrkosten, Verpflegung, Pauschale für übrige Berufskosten, Wochenaufenthalt und Weiterbildung. Wann Belege nötig sind und wann nicht.
Kurz gesagt: Berufsauslagen sind die Kosten, die dir als Angestellter durch die Arbeit entstehen: Fahrt zur Arbeit, auswärtige Verpflegung, übrige Berufskosten wie Arbeitskleidung oder Fachliteratur, Wochenaufenthalt und Weiterbildung. Fahrkosten, Verpflegung und übrige Berufskosten kannst du beim Bund pauschal abziehen, ohne Belege. Belege brauchst du für das ÖV-Abo, für effektive Kosten über der Pauschale, für die Weiterbildung und für die Wohnung am Arbeitsort.
Berufsauslagen sind für die meisten Angestellten der grösste Abzug in der Steuererklärung, oft mehrere tausend Franken. Trotzdem lassen viele Geld liegen, weil sie nicht wissen, was zählt, oder weil sie glauben, für alles Belege sammeln zu müssen.
Dieser Artikel zeigt, welche Berufskosten du in der Steuererklärung abziehen kannst, welche Pauschalen der Bund vorsieht und wo du tatsächlich Belege brauchst. Die Zahlen gelten für die direkte Bundessteuer, Stand 2026; die Kantone haben eigene, teils höhere Grenzen, die in der Wegleitung deines Kantons stehen. Die Rechtsgrundlage beim Bund ist Art. 26 DBG mit der Berufskostenverordnung.
Welche Berufsauslagen kannst du abziehen?
Abziehbar sind alle Kosten, die notwendig sind, um dein Erwerbseinkommen zu erzielen, und die dir der Arbeitgeber nicht ersetzt. Das Gesetz nennt vier Gruppen:
- Fahrkosten zwischen Wohnung und Arbeitsort
- Mehrkosten für Verpflegung ausserhalb der Wohnung und bei Schicht- oder Nachtarbeit
- Übrige Berufskosten: Arbeitskleidung, Werkzeuge, Fachliteratur, Berufs-Software, privates Arbeitszimmer, Beiträge an Berufsverbände
- Kosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt: Zimmer am Arbeitsort und zusätzliche Verpflegung
Dazu kommen die berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten, die im Gesetz als allgemeiner Abzug geführt werden, in der Praxis aber im selben Formular landen.
Nicht abziehbar sind Kosten, die dir der Arbeitgeber ersetzt (Spesen), Lebenshaltungskosten wie normale Kleidung und Kosten für die berufliche Stellung, etwa ein Anzug für Kundentermine, den du auch privat tragen könntest.
Wie funktionieren die Pauschalen für Fahrkosten und Verpflegung?
Fahrkosten und Verpflegung werden nach festen Ansätzen abgezogen, und dafür brauchst du keine Kassenbons. Die Übersicht für die direkte Bundessteuer:
| Berufsauslage | Ansatz beim Bund (Stand 2026) | Beleg nötig? |
|---|---|---|
| Fahrkosten Wohnung bis Arbeitsort | Effektive ÖV-Kosten oder Kilometeransatz, maximal CHF 3'200 pro Jahr | ÖV-Abo ja, bei Auto Begründung |
| Verpflegung auswärts | CHF 15 pro Tag, maximal CHF 3'200 pro Jahr | Nein |
| Verpflegung bei verbilligter Kantine | CHF 7.50 pro Tag, maximal CHF 1'600 pro Jahr | Nein |
| Übrige Berufskosten | 3 % des Nettolohns, mindestens CHF 2'000, höchstens CHF 4'000 | Nein, ausser bei effektiven Kosten |
Beim Arbeitsweg gilt: Grundsätzlich zählt der öffentliche Verkehr. Das Auto kannst du nur geltend machen, wenn der ÖV nicht zumutbar ist, etwa weil keine Verbindung besteht, du dadurch täglich mehr als eine Stunde länger unterwegs wärst oder du das Auto für die Arbeit brauchst. Dann rechnest du mit dem Kilometeransatz, und der Bund kappt das Ergebnis bei CHF 3'200. Viele Kantone haben höhere oder gar keine Obergrenzen.
Bei der Verpflegung ist die Frage, ob du zu Hause essen könntest. Wer weniger als eine halbe Stunde vom Arbeitsort entfernt wohnt oder eine lange Mittagspause hat, bekommt den Abzug in der Regel nicht. Ob der Arbeitgeber die Verpflegung verbilligt, steht auf dem Lohnausweis (Feld G).
Beispiel: Du arbeitest 220 Tage im Jahr, hast ein Streckenabo für CHF 2'400 und isst mittags auswärts ohne Kantine. Fahrkosten CHF 2'400, Verpflegung 220 mal CHF 15, also CHF 3'200 (das Maximum), übrige Berufskosten bei CHF 75'000 Nettolohn pauschal CHF 2'250. Total CHF 7'850, und der einzige Beleg ist die Abo-Rechnung.
Wann brauchst du Belege für Berufskosten?
Belege brauchst du immer dann, wenn du effektive Kosten geltend machst statt einer Pauschale, und für alles, was das Steueramt nicht selbst nachprüfen kann. Konkret:
- ÖV-Abo: Die Rechnung oder den Kaufbeleg des GA, Streckenabos oder Verbundabos. Das ist der wichtigste Beleg überhaupt bei den Berufsauslagen.
- Autofahrten: Ein Nachweis der Kilometer (Wohnort, Arbeitsort, Arbeitstage) und die Begründung, warum der ÖV nicht zumutbar ist. Tankquittungen brauchst du nicht, der Kilometeransatz deckt alles ab.
- Effektive übrige Berufskosten: Nur wenn deine tatsächlichen Kosten über der Pauschale liegen. Dann jeden Beleg: Arbeitskleidung, Werkzeug, Fachbücher, Software, Verbandsbeiträge. Bei einem Nettolohn von CHF 60'000 liegt die Pauschale bei CHF 2'000; du musst also mehr als das nachweisen können, damit es sich lohnt.
- Wochenaufenthalt: Der Mietvertrag für das Zimmer am Arbeitsort und die Belege für die Heimfahrten.
- Weiterbildung: Rechnung der Schule, Zahlungsnachweis, Belege für Lehrmittel und Reisekosten.
Wer die effektiven Kosten wählt, sollte das konsequent tun: Entweder Pauschale oder Belege, nicht beides für dieselbe Kategorie. Und ein Tipp aus der Praxis: Prüfe die effektiven Kosten nur in Jahren, in denen du grössere Anschaffungen hattest, etwa ein Werkzeugset für CHF 1'800 oder Sicherheitsschuhe und Arbeitskleidung für CHF 900. In normalen Jahren ist die Pauschale bequemer und oft höher.
Wochenaufenthalt und Homeoffice: Die zwei Sonderfälle
Beim Wochenaufenthalt kannst du zusätzlich zur Verpflegung die Kosten für ein Zimmer am Arbeitsort und die wöchentliche Heimfahrt abziehen. Voraussetzung ist, dass die tägliche Rückkehr nach Hause nicht zumutbar ist. Abziehbar sind die ortsüblichen Kosten für ein Zimmer, nicht für eine ganze Wohnung. Für die Verpflegung gilt ein höherer Ansatz, weil du zwei Mahlzeiten auswärts einnimmst; die genauen Beträge stehen in der Berufskostenverordnung.
Homeoffice ist beim Bund nur abziehbar, wenn du ein separates Arbeitszimmer brauchst, weil der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, und dieses Zimmer hauptsächlich beruflich nutzt. Wer freiwillig zu Hause arbeitet, bekommt in der Regel keinen zusätzlichen Abzug, dafür bleibt die Pauschale für übrige Berufskosten bestehen. Die Details und die kantonalen Unterschiede stehen im Artikel Homeoffice-Abzug in der Schweiz. Beachte auch: Für Tage im Homeoffice darfst du keine Fahrkosten und keine Verpflegung abziehen, das Steueramt rechnet die Arbeitstage entsprechend herunter.
Wie sammelst du Belege für die Berufsauslagen ohne Aufwand?
Am einfachsten sammelst du die wenigen relevanten Belege digital in einer eigenen Kategorie, sobald sie anfallen. Bei den Berufsauslagen sind das über das Jahr oft nur zehn bis zwanzig Dokumente: Abo-Rechnung, Kursrechnungen, ein paar Quittungen für Arbeitskleidung oder Fachliteratur.
Ein bewährter Ablauf: Kategorie "Berufskosten" anlegen, jeden Beleg beim Kauf mit dem Handy fotografieren, Rechnungen per E-Mail als PDF ablegen. Belego speichert jeden Scan als PDF, liest Betrag, Datum und Händler aus und zeigt dir in der Jahresübersicht, ob deine effektiven Kosten über der Pauschale liegen. Im Januar exportierst du die Kategorie als ZIP mit PDFs und CSV-Liste, und die Steuererklärung ist in diesem Punkt erledigt. Welche anderen Abzüge es sonst noch gibt, zeigt der Artikel Steuerabzüge in der Schweiz, und die vollständige Liste zum Abhaken steht in der Belege-Checkliste zur Steuererklärung.
Wichtig: Spesen, die dir der Arbeitgeber zurückzahlt, gehören nicht in die Steuererklärung. Was auf Geschäftsreisen zählt, liest du unter Spesen auf Geschäftsreise.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Massgebend sind Gesetz, Wegleitung und die Auskunft deiner Steuerbehörde oder deines Treuhänders.
Häufige Fragen
Kann ich Berufsauslagen auch bei Teilzeit abziehen?
Ja, aber anteilig. Fahrkosten und Verpflegung rechnest du mit den effektiven Arbeitstagen, bei 60 Prozent also mit etwa 130 statt 220 Tagen. Die Pauschale für übrige Berufskosten hängt vom Nettolohn ab und sinkt damit automatisch, das Minimum von CHF 2'000 beim Bund gilt aber auch bei Teilzeit. Bei mehreren Arbeitgebern gibst du die Berufskosten pro Stelle an.
Zählen Berufskleidung und Schuhe zu den Berufsauslagen?
Nur, wenn du sie ausschliesslich für die Arbeit brauchst: Sicherheitsschuhe, Arbeitsoveralls, Kochjacken, Uniformen. Normale Kleidung, die du auch privat tragen könntest, zählt nicht, selbst wenn dein Beruf ein gepflegtes Auftreten verlangt. Die Kosten für echte Berufskleidung sind aber bereits in der Pauschale enthalten; einzeln abziehen kannst du sie nur, wenn deine gesamten übrigen Berufskosten die Pauschale übersteigen.
Muss ich die Berufsauslagen jedes Jahr neu belegen?
Du musst sie jedes Jahr neu deklarieren, aber Belege reichst du nur ein, wenn die Wegleitung oder das Steueramt es verlangt. Das Abo und die Kursrechnungen solltest du trotzdem aufbewahren, weil das Steueramt Belege auch nach der Veranlagung noch nachfordern kann. Als Faustregel: Belege zu Berufsauslagen mindestens bis zur definitiven Veranlagung plus ein paar Jahre behalten.
Was ist mit Berufsauslagen bei Nebenerwerb?
Für einen unselbständigen Nebenerwerb gibt es eine eigene Pauschale von 20 Prozent der Nebeneinkünfte, beim Bund mit einem Mindest- und Höchstbetrag. Effektive Kosten kannst du auch hier nachweisen, wenn sie höher sind. Fahrkosten zum Nebenerwerb zählen nur, wenn du direkt von der Wohnung dorthin fährst und nicht vom Hauptarbeitsort aus.