Steuererklärung Schweiz: Die Belege-Checkliste, damit nichts fehlt

Steuererklärung Checkliste für die Schweiz: Welche Unterlagen und Belege du brauchst, was du beilegen musst und was du nur aufbewahrst. Zum Abhaken.

Kurz gesagt: Für die Steuererklärung in der Schweiz brauchst du den Lohnausweis, die Bescheinigungen von Bank, Säule 3a und Versicherungen sowie Belege für jeden effektiven Abzug: Fahrkosten, Weiterbildung, Krankheitskosten, Spenden, Kinderbetreuung und Liegenschaftsunterhalt. Beilegen musst du meist nur wenige Dokumente, aufbewahren solltest du alle, denn das Steueramt kann jeden Beleg nachfordern.

Die Steuererklärung dauert selten lange, weil das Ausfüllen schwierig wäre. Sie dauert lange, weil Unterlagen fehlen: die Zahnarztrechnung vom Frühling, die Bescheinigung der Säule 3a, die Quittung für den Kurs im Herbst. Wer alles beisammen hat, ist in einem Abend durch.

Diese Checkliste listet auf, welche Unterlagen du für die Steuererklärung in der Schweiz brauchst, was du der Steuererklärung beilegen musst und was du nur aufbewahrst. Sie gilt für Angestellte und Privatpersonen; die genauen Anforderungen deines Kantons stehen in der Wegleitung, die mit den Formularen kommt.

Welche Unterlagen brauchst du für die Steuererklärung in der Schweiz?

Die Grundausstattung ist bei allen gleich: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise und die Steuererklärung des Vorjahres als Vorlage. Diese Dokumente kommen meist von selbst per Post oder E-Banking, du musst sie nur an einem Ort sammeln.

Die Basis-Checkliste:

  • Lohnausweis von jedem Arbeitgeber des Jahres, auch bei nur einem Monat Anstellung
  • Bescheinigungen über Taggelder von Arbeitslosenkasse, Krankentaggeld oder Unfallversicherung
  • Renten- oder Pensionsbescheinigungen (AHV, Pensionskasse, private Renten)
  • Bank- und Postkonto: Zins- und Saldobescheinigung per 31. Dezember, oft als Steuerauszug
  • Wertschriftenverzeichnis oder Depotauszug mit Erträgen
  • Bescheinigung der Säule 3a über die Einzahlungen im Jahr
  • Nachweis über freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse
  • Krankenkassenrechnungen und Nachweis der Prämienverbilligung
  • Schuldenverzeichnis: Hypothek, Privatkredite, Zinsbescheinigungen
  • Bei Wohneigentum: Eigenmietwert, Nebenkosten und Unterhaltsrechnungen
  • Die Steuererklärung und die Veranlagung des Vorjahres

Diese Liste deckt Einkommen und Vermögen ab. Spannender ist der zweite Teil, denn dort entscheidet sich, ob du Abzüge belegen kannst oder nicht.

Die Belege-Checkliste für jeden Abzug

Für jeden effektiven Abzug brauchst du einen Beleg, für Pauschalen keinen. Die Übersicht zeigt, welcher Nachweis zu welchem Abzug gehört und ob du ihn typischerweise einreichen musst oder nur aufbewahrst. Die Praxis unterscheidet sich je nach Kanton, deshalb steht die genaue Regel in deiner Wegleitung.

AbzugBelegEinreichen oder aufbewahren?
Fahrkosten zur ArbeitÖV-Abo, Tickets, bei Auto Begründung und KilometerMeist aufbewahren
Auswärtige VerpflegungKein Beleg, Pauschale pro ArbeitstagNichts nötig
Übrige Berufskosten effektivQuittungen für Berufskleidung, Werkzeug, FachliteraturAufbewahren
WeiterbildungKursrechnung, Zahlungsnachweis, Belege für LehrmittelJe nach Kanton beilegen
Säule 3aBescheinigung von Bank oder VersicherungBeilegen
KrankheitskostenKrankenkassen-Jahresabrechnung, Zahnarzt, Apotheke, BrilleAufbewahren, Aufstellung beilegen
SpendenSpendenbestätigung, ZahlungsbelegJe nach Kanton beilegen
KinderbetreuungRechnungen Kita, Hort, TagesfamilieMeist beilegen
LiegenschaftsunterhaltHandwerkerrechnungen, NebenkostenabrechnungAufstellung beilegen, Belege aufbewahren

Ein Beispiel: Du verdienst netto CHF 85'000, hast ein Jahresabo für CHF 2'900, einen Sprachkurs für CHF 1'800 und im selben Jahr Zahnarztrechnungen für CHF 5'200. Für die Fahrkosten reicht die Abo-Rechnung, für den Kurs die Rechnung mit Zahlungsnachweis. Die Krankheitskosten musst du zusammenzählen und mit dem Selbstbehalt vergleichen; beim Bund liegt er bei 5 Prozent des Nettoeinkommens, also CHF 4'250. Was darüber liegt, ist abziehbar, aber nur mit jeder einzelnen Rechnung.

Welche Abzüge es überhaupt gibt und welche Beträge beim Bund gelten, steht im Artikel Steuerabzüge in der Schweiz. Die Einzelheiten zu Fahrkosten, Verpflegung und Pauschale findest du unter Berufsauslagen abziehen.

Welche Belege musst du der Steuererklärung beilegen?

Beilegen musst du in den meisten Kantonen nur wenige Dokumente: Lohnausweis, 3a-Bescheinigung, Wertschriftenverzeichnis und je nach Kanton Nachweise für Weiterbildung, Spenden, Kinderbetreuung oder Liegenschaftsunterhalt. Alles andere bleibt bei dir, bis das Steueramt danach fragt.

Bei elektronischer Einreichung lädst du die Beilagen als PDF hoch. Die meisten kantonalen Programme akzeptieren pro Position ein oder mehrere PDFs, manche auch Fotos. Ein sauber zugeschnittener, lesbarer Scan verhindert Rückfragen; wie du das hinbekommst, zeigt der Artikel Belege richtig fotografieren.

Wichtig: Nicht beilegen heisst nicht wegwerfen. Das Steueramt kann bei der Veranlagung jeden Abzug prüfen und Belege nachfordern, auch noch nach der Veranlagung im Rahmen einer Nachprüfung. Wer den Beleg dann nicht vorlegen kann, verliert den Abzug. Wie lange du als Privatperson aufbewahren solltest, erklärt der Artikel Belege aufbewahren als Privatperson.

Wie sammelst du die Unterlagen übers Jahr, damit im März nichts fehlt?

Am zuverlässigsten ist eine Sammelstelle, die du sofort füllst, wenn ein Beleg entsteht, und nicht erst im März. Die Steuererklärung scheitert fast nie an Dokumenten, die im Januar automatisch kommen, sondern an den Belegen aus dem Alltag: Apotheke, Kursgebühr, Spende per Twint, Handwerker.

Ein Ablauf, der ohne viel Disziplin funktioniert:

  1. Lege Kategorien an, die den Positionen der Steuererklärung entsprechen: Berufskosten, Weiterbildung, Gesundheit, Spenden, Kinderbetreuung, Liegenschaft.
  2. Fotografiere jeden Papierbeleg sofort. Belego schneidet den Scan zu, speichert ihn als PDF und liest Betrag, Datum und Händler aus. Was die App nicht sicher lesen kann, bleibt leer und du ergänzt es kurz von Hand.
  3. Rechnungen per E-Mail speicherst du als PDF in dieselbe Sammlung, damit alles an einem Ort liegt.
  4. Notiere direkt beim Beleg, wofür er ist, zum Beispiel "Zahnarzt, nicht von Kasse gedeckt". Im März weisst du das sonst nicht mehr.
  5. Im Januar exportierst du das Steuerjahr als ZIP: PDFs benannt nach Datum, Händler und Betrag, plus eine CSV-Liste mit Kategorie und Notiz. Die CSV ist gleichzeitig die Aufstellung, die viele Kantone für Krankheitskosten oder Liegenschaftsunterhalt verlangen.

Die Jahresübersicht zeigt dir früh, ob sich ein Abzug lohnt: Liegen die Gesundheitskosten im November bei CHF 3'100 und der Selbstbehalt bei CHF 4'250, kannst du die geplante Brille noch im Dezember kaufen statt im Januar. Wie du den ganzen Jahresabschluss in drei Schritten erledigst, beschreibt der Artikel Belege zum Jahresende.

Was tun, wenn ein Beleg fehlt?

Zuerst den Beleg neu beschaffen, dann als Ersatz den Zahlungsnachweis verwenden. Zahnärzte, Kursanbieter, Kitas und Hilfswerke stellen Rechnungen und Bestätigungen in der Regel auf Anfrage nochmals aus, oft als PDF innerhalb weniger Tage. Krankenkassen bieten die Jahresabrechnung im Kundenportal zum Download an.

Wenn das nicht klappt, zeigt ein Kontoauszug oder die Kreditkartenabrechnung zumindest Datum, Empfänger und Betrag. Für Abzüge wie Spenden oder Fahrkosten reicht das häufig, für Krankheitskosten oder Weiterbildung braucht das Steueramt meist die eigentliche Rechnung, weil daraus der Zweck hervorgeht. Alle Optionen im Detail stehen im Artikel Beleg verloren.

Wer einen Abzug nicht belegen kann, sollte ihn trotzdem nicht einfach weglassen, sondern in der Steuererklärung die Situation kurz erklären. Häufig akzeptiert das Steueramt einen plausiblen Ersatznachweis; garantiert ist das aber nicht.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Massgebend sind Gesetz, Wegleitung und die Auskunft deiner Steuerbehörde oder deines Treuhänders.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Steuererklärung Belege für Krankenkassenprämien?

Nein, die Prämien fallen unter den pauschal begrenzten Versicherungsabzug, für den du keine Belege einreichen musst. Bewahre die Prämienrechnung oder die Police trotzdem auf, denn einige Kantone verlangen bei der Prämienverbilligung einen Nachweis. Anders bei Krankheitskosten wie Franchise und Selbstbehalt: Dafür brauchst du die Jahresabrechnung der Krankenkasse als Beleg.

Muss ich Kassenbons vom Mittagessen für den Verpflegungsabzug aufbewahren?

Nein. Der Abzug für auswärtige Verpflegung ist eine Pauschale pro Arbeitstag, beim Bund maximal CHF 3'200 im Jahr, Stand 2026. Du musst nur angeben, wie viele Tage du auswärts gegessen hast und ob der Arbeitgeber eine Kantine oder Verbilligung anbietet, denn dann gilt die halbe Pauschale. Einzelne Kassenbons interessieren das Steueramt nicht.

Was passiert, wenn ich einen Abzug ohne Beleg geltend mache?

Das Steueramt kann den Abzug streichen, wenn du auf Nachfrage keinen Beleg vorlegst. Meist bekommst du zuerst eine Aufforderung mit Frist, den Nachweis nachzureichen. Reagierst du nicht, wird die Position korrigiert und die Veranlagung entsprechend höher. Bewusst falsche Angaben können als Steuerhinterziehung gelten, ein vergessener Beleg allein ist aber kein Vergehen.

Kann ich die Steuererklärung ohne Lohnausweis einreichen?

Nur im Ausnahmefall. Der Lohnausweis ist die zentrale Beilage; fehlt er, fordert das Steueramt ihn nach oder schätzt das Einkommen. Frag beim Arbeitgeber nach einem Duplikat, das ist gesetzlich vorgesehen und geht meist schnell. Bei einem Arbeitgeber, den es nicht mehr gibt, helfen Lohnabrechnungen und Kontoauszüge als Ersatz, mit einer kurzen Erklärung in der Steuererklärung.

Weiterlesen
© 2026 Belego · Gebaut von Noa Walser
Schweizer Software, entwickelt in Zürich.