Weiterbildungskosten abziehen: So machst du es in der Schweiz richtig
Weiterbildung abziehen bei den Steuern: Berufsorientierte Kurse sind in der Schweiz bis CHF 13'000 beim Bund abziehbar. Welche Belege du dafür brauchst.
Kurz gesagt: Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten kannst du in der Schweiz als allgemeinen Abzug in der Steuererklärung geltend machen, bei der direkten Bundessteuer bis CHF 13'000 pro Jahr (Stand Steuerperiode 2025, die Kantone haben eigene Höchstbeträge). Abziehbar ist nur, was du selbst bezahlt hast, und nur mit Beleg: Rechnung des Anbieters, Zahlungsnachweis und Angaben zu Beiträgen von Arbeitgeber oder Bund.
Ein CAS an der Fachhochschule, die Vorbereitung auf die eidgenössische Berufsprüfung, ein Sprachkurs für den Job: Weiterbildung kostet schnell mehrere tausend Franken. Die gute Nachricht ist, dass der Staat mitzahlt, wenn du die Kosten korrekt in der Steuererklärung deklarierst. Die schlechte Nachricht ist, dass viele den Abzug verschenken, weil sie nicht wissen, was zählt, oder weil am Ende die Belege fehlen.
Dieser Artikel erklärt, welche Weiterbildungskosten du abziehen kannst, wo die Grenzen liegen und welche Belege die Steuerverwaltung sehen will. Die Regeln gelten für Angestellte und Selbständige gleichermassen.
Welche Weiterbildungskosten kannst du in der Schweiz abziehen?
Abziehbar sind alle Kosten einer berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, inklusive Umschulung, sofern du sie selbst getragen hast. Rechtsgrundlage beim Bund ist Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG, die Kantone haben die Regel in ihre Steuergesetze übernommen.
Zwei Voraussetzungen musst du erfüllen:
- Du hast einen Abschluss der Sekundarstufe II (Lehre, Matura, Fachmittelschule) oder du bist mindestens 20 Jahre alt und die Bildung ist keine Erstausbildung auf Sekundarstufe II.
- Die Bildung ist berufsorientiert. Sie muss dir helfen, deinen aktuellen Beruf auszuüben, in einen anderen Beruf zu wechseln oder wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Ein Töpferkurs aus Freude zählt nicht, ein Töpferkurs als angehende Keramikerin schon.
Der Höchstbetrag liegt bei der direkten Bundessteuer bei CHF 13'000 pro Jahr und Person (Stand Steuerperiode 2025, der Betrag wird periodisch an die Teuerung angepasst). Die Kantone kennen eigene Grenzen, manche identisch, manche tiefer. Die genaue Zahl steht in der Wegleitung deines Kantons.
Wichtig: Der Abzug ist ein allgemeiner Abzug, kein Berufsauslagen-Abzug. Du bekommst ihn also auch, wenn du im Steuerjahr kein Erwerbseinkommen hattest, zum Beispiel während einer Vollzeit-Umschulung. Was sonst noch zu den Berufsauslagen in der Schweiz gehört, ist ein eigenes Thema.
Ausbildung oder Weiterbildung: Spielt der Unterschied noch eine Rolle?
Seit 2016 nicht mehr, solange die Bildung berufsorientiert ist und du die Erstausbildung hinter dir hast. Früher wurde mühsam zwischen abziehbarer Weiterbildung und nicht abziehbarer Ausbildung unterschieden. Heute ist nur noch die Erstausbildung bis zum Abschluss der Sekundarstufe II ausgeschlossen, also Lehre, Gymnasium oder Fachmittelschule.
Konkret heisst das:
- Ein Bachelor- oder Masterstudium nach der Matura oder Berufsmatura: abziehbar.
- Eine eidgenössische Berufsprüfung oder Höhere Fachprüfung: abziehbar.
- Ein CAS, DAS oder MAS: abziehbar.
- Eine Umschulung vom Verkauf in die Pflege: abziehbar.
- Ein Sprachkurs in einer gängigen Sprache: in der Regel abziehbar, bei exotischen Sprachen nur mit Berufsbezug.
- Das Gymnasium, die Lehre selbst: nicht abziehbar.
- Ein Kurs zur persönlichen Entwicklung ohne beruflichen Bezug: nicht abziehbar.
Bei Grenzfällen entscheidet die Steuerverwaltung. Ein kurzer Beschrieb des Kurses und deines Berufs hilft, wenn Rückfragen kommen.
Welche Belege brauchst du für den Weiterbildungsabzug?
Du brauchst pro Bildungsgang mindestens die Rechnung des Anbieters und den Nachweis, dass du bezahlt hast. Bei elektronischer Einreichung verlangen die meisten Kantone die Belege nicht sofort, können sie aber jederzeit nachfordern. Bewahre sie deshalb mindestens bis zur definitiven Veranlagung auf, besser einige Jahre länger.
| Kostenart | Beleg | Abziehbar? |
|---|---|---|
| Kurs- und Studiengebühren | Rechnung und Zahlungsbestätigung | Ja |
| Prüfungsgebühren | Rechnung der Prüfungsstelle | Ja |
| Pflichtlehrmittel, Fachsoftware für den Kurs | Quittung mit Titel oder Produktname | Ja |
| Reisekosten zum Kursort | ÖV-Billette, Abo-Rechnung | Ja, in vielen Kantonen |
| Allgemeine Fachliteratur, Zeitschriften | Quittung | Meist nein |
| Verpflegung am Kurstag | Kassenbon | Kantonal unterschiedlich |
Reisekosten und Verpflegung behandeln die Kantone nicht einheitlich. Prüfe die Wegleitung, bevor du sie einträgst.
Praktisch ist, alle Belege zu einem Bildungsgang sofort digital abzulegen. Mit Belego fotografierst du Rechnung, Prüfungsgebühr und Bahnbillett, die App liest Betrag und Datum aus, du gibst der Notiz den Kursnamen und hast die Summe fürs Steuerformular am Jahresende auf Knopfdruck. Wie du Belege als Privatperson generell aufbewahrst, steht im Artikel Belege aufbewahren als Privatperson.
Was zahlt der Arbeitgeber, was der Bund, und was bleibt für dich?
Abziehen darfst du nur den Teil, den du selbst getragen hast. Beiträge von Arbeitgeber, Bund, Kanton oder Stiftungen musst du abziehen, sonst korrigiert die Steuerverwaltung.
Ein realistisches Beispiel: Die Vorbereitung auf die Berufsprüfung kostet CHF 9'000. Nach bestandener Prüfung erhältst du vom Bund (SBFI) einen Beitrag von CHF 4'500. Dein Arbeitgeber übernimmt CHF 2'000. Deine effektiven Kosten sind CHF 2'500, und genau diesen Betrag trägst du ein.
Darauf solltest du achten:
- Der Bundesbeitrag für eidgenössische Prüfungen wird erst nach der Prüfung ausbezahlt, oft in einem anderen Steuerjahr. Deklariere die Kosten in dem Jahr, in dem du sie bezahlt hast, und den Beitrag im Jahr, in dem er kommt, oder frage deinen Kanton, wie er das handhabt.
- Zahlt der Arbeitgeber direkt an die Schule, erscheint das nicht als Lohn, und du hast für diesen Teil auch keinen Abzug.
- Vergütet dir der Arbeitgeber die Kosten gegen Rechnung, steht der Betrag im Lohnausweis. Lege die Vereinbarung ab, damit du bei Rückfragen zeigen kannst, wer was bezahlt hat.
- Rückzahlungsklauseln (du musst die Weiterbildung zurückzahlen, wenn du kündigst) werden erst relevant, wenn du tatsächlich zurückzahlst. Dann sind die zurückbezahlten Kosten in jenem Jahr abziehbar.
So bereitest du die Weiterbildungsbelege für die Steuererklärung vor
Am Jahresende brauchst du eine Summe pro Person und die Belege dahinter. So gehst du vor:
- Sammle alle Rechnungen und Quittungen zur Weiterbildung an einem Ort, am besten digital mit einer Kategorie wie "Weiterbildung".
- Prüfe, in welchem Jahr du effektiv bezahlt hast. Massgebend ist das Zahlungsdatum, nicht das Kursdatum.
- Ziehe alle Beiträge Dritter ab und notiere die Rechnung als kurzen Kommentar.
- Trage den Nettobetrag im Feld für Aus- und Weiterbildungskosten ein, nicht bei den Berufsauslagen.
- Exportiere die Belege als PDF-Paket, falls der Kanton sie verlangt oder dein Treuhänder sie sehen will.
Mit einer Belege-App geht Schritt 5 in einer Minute: Kategorie wählen, Zeitraum wählen, ZIP mit PDFs und CSV-Liste exportieren. Die vollständige Belege-Checkliste für die Steuererklärung zeigt, was sonst noch dazugehört, und der Überblick über Steuerabzüge in der Schweiz ordnet den Weiterbildungsabzug neben den anderen Abzügen ein.
Typische Fehler beim Weiterbildungsabzug
Die meisten Kürzungen entstehen durch dieselben vier Fehler:
- Bruttokosten deklariert, obwohl der Arbeitgeber einen Teil übernommen hat.
- Kosten im Kursjahr statt im Zahlungsjahr eingetragen.
- Fachliteratur, Laptop oder Homeoffice als Weiterbildungskosten deklariert. Ein Laptop ist höchstens bei den Berufsauslagen ein Thema, das Homeoffice ist ein eigener Abzug, siehe Homeoffice-Abzug in der Schweiz.
- Belege nicht mehr auffindbar, wenn die Steuerverwaltung sie zwei Jahre später nachfordert.
Der letzte Punkt ist der ärgerlichste, weil er vermeidbar ist. Wer die Kursrechnung am Tag des Eingangs scannt und ablegt, hat das Problem nie.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Massgebend sind Gesetz, Wegleitung und die Auskunft deiner Steuerbehörde oder deines Treuhänders.
Häufige Fragen
Kann ich Weiterbildungskosten abziehen, wenn ich gerade nicht arbeite?
Ja. Der Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung ist ein allgemeiner Abzug und hängt nicht davon ab, ob du im Steuerjahr Lohn erhalten hast. Voraussetzung ist nur, dass die Bildung dem Beruf dient, zum Beispiel einem Wiedereinstieg oder einer Umschulung, und dass du die Erstausbildung abgeschlossen hast oder mindestens 20 Jahre alt bist.
Wie viel Weiterbildung kann ich bei den Steuern abziehen, wenn ich verheiratet bin?
Der Höchstbetrag gilt pro Person, nicht pro Haushalt. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren kann also jede Person ihre eigenen Weiterbildungskosten bis zum Maximum geltend machen. Die Belege müssen aber zeigen, wer den Kurs besucht und bezahlt hat. Trage die Kosten deshalb in der Steuererklärung der richtigen Person zu.
Sind Kosten für ein Studium im Ausland abziehbar?
Grundsätzlich ja, wenn das Studium berufsorientiert ist und du in der Schweiz steuerpflichtig bleibst. Rechnungen in Fremdwährung rechnest du zum Kurs am Zahlungstag in Franken um und legst den Zahlungsbeleg bei. Reisekosten ins Ausland werden von vielen Kantonen nicht anerkannt, hier lohnt sich ein Blick in die Wegleitung.
Muss ich die Rechnungen mit der Steuererklärung einreichen?
Die meisten Kantone verlangen bei elektronischer Einreichung keine Belege mehr, behalten sich aber vor, sie nachzufordern. Bei hohen Beträgen ist es üblich, die Kursrechnung und den Zahlungsnachweis gleich mitzuschicken. So vermeidest du Rückfragen. Bewahre die Belege in jedem Fall bis zur rechtskräftigen Veranlagung auf, besser länger.