Steuererklärung 2026 und 2027 Schweiz: Fristen, Änderungen und Belege
Steuererklärung 2026 und 2027 in der Schweiz: Abgabefristen der Kantone, was sich bei Säule 3a und Abzügen ändert und welche Belege du jetzt sammeln solltest.
Kurz gesagt: Mit der Steuererklärung 2026 deklarierst du das Steuerjahr 2025, mit der Steuererklärung 2027 das Steuerjahr 2026. Die Frist liegt in den meisten Kantonen am 31. März (Bern und Waadt: 15. März), Zürich hat den 31. März 2027 bereits bestätigt. Neu für das Steuerjahr 2026: Erstmals kannst du verpasste Säule-3a-Beiträge aus 2025 nachzahlen und abziehen, sammle dafür und für alle effektiven Abzüge jetzt die Belege.
In der Schweiz trägt die Steuererklärung den Namen des Jahres, in dem du sie einreichst, nicht des Jahres, das sie betrifft. Das sorgt jedes Jahr für Verwirrung. Die Steuererklärung 2026, die du gerade abgeschlossen hast oder noch abschliesst, betrifft das Jahr 2025. Die Steuererklärung 2027 betrifft das laufende Jahr 2026, und genau für sie entscheidet sich jetzt, im Herbst, ob die Belege vollständig sind.
Dieser Artikel fasst die Fristen zusammen, nennt die Änderungen, die für 2026 und 2027 tatsächlich zählen, und zeigt einen Fahrplan bis zur Abgabe.
Wann ist die Steuererklärung 2026 und 2027 fällig?
In den meisten Kantonen ist die Steuererklärung bis zum 31. März einzureichen, in Bern und in der Waadt bis zum 15. März. Massgebend ist immer das Datum, das auf deinem Formular oder in deinem Online-Zugang steht. Selbständige haben in mehreren Kantonen automatisch mehr Zeit.
| Kanton | Frist Privatpersonen | Selbständige | Fristerstreckung |
|---|---|---|---|
| Zürich | 31. März | automatisch bis 30. September | kostenlos, in der Regel bis 30. November |
| Bern | 15. März | 15. Mai | online kostenlos bis 15. Juli |
| Basel-Stadt | 31. März | gemäss Formular | online kostenlos bis 30. September |
| Aargau | 31. März | 30. Juni | Gesuch vor Ablauf der Frist |
| Genf | 31. März | 31. März | bis 31. Dezember, gegen Gebühr |
| Waadt | 15. März | 15. März | kostenlos, gestaffelt bis 30. September |
Die Werte gelten für die Steuererklärung 2026 (Steuerjahr 2025). Für die Steuererklärung 2027 hat bisher Zürich den 31. März 2027 publiziert. Die übrigen Kantone ändern ihre Fristen erfahrungsgemäss kaum; das genaue Datum steht auf den Unterlagen, die du im Januar oder Februar 2027 erhältst.
Wichtig bei der Fristerstreckung: Stelle das Gesuch vor Ablauf der Frist. Wer zu spät dran ist, bekommt eine Mahnung, die in manchen Kantonen etwas kostet.
Was ändert sich für die Steuererklärung 2027?
Die wichtigste Neuerung für das Steuerjahr 2026 betrifft die Säule 3a. Seit 2025 gelten die neuen Bestimmungen der Verordnung über die Säule 3a (Art. 7a BVV 3): Wer in einem Jahr nicht den vollen Betrag einbezahlt hat, kann die Lücke später nachzahlen, rückwirkend bis zu 10 Jahre, aber erst für Lücken ab dem Jahr 2025. Die erste Nachzahlung ist damit 2026 möglich, und sie ist in dem Jahr abziehbar, in dem du sie einzahlst, also in der Steuererklärung 2027.
Die Voraussetzungen sind streng: Im Jahr der Nachzahlung musst du 3a-berechtigt sein, also AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben, und den ordentlichen Maximalbetrag dieses Jahres bereits voll einbezahlt haben. Die Maximalbeträge für 2026 liegen bei CHF 7'258 mit Pensionskasse und bei 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288, ohne Pensionskasse. Die Gutschrift muss bis zum 31. Dezember auf dem Konto sein. Den Beleg dafür liefert dir die Bank oder Versicherung mit der 3a-Bescheinigung.
Weitere Werte für das Steuerjahr 2026 bei der direkten Bundessteuer:
- Der Fahrkostenabzug für den Arbeitsweg bleibt auf CHF 3'300 begrenzt. Die Kantone haben eigene Obergrenzen.
- Die Pauschale für übrige Berufskosten beträgt 3 Prozent des Nettolohns, mindestens CHF 2'000 und höchstens CHF 4'000.
- Wer effektive Kosten statt Pauschalen abzieht, braucht für jede Position den Beleg.
Was in Abstimmungen beschlossen wurde, wirkt erst später: Der Eigenmietwert fällt per 1. Januar 2029 weg, die Individualbesteuerung tritt per 1. Januar 2032 in Kraft. Für die Steuererklärungen 2026 und 2027 ändert sich dadurch nichts. Wer Wohneigentum hat, zieht Unterhaltskosten bis dahin wie gewohnt ab und braucht dafür weiterhin die Rechnungen.
Welche Belege solltest du für 2026 jetzt sammeln?
Für die Steuererklärung 2027 brauchst du die Belege des ganzen Jahres 2026, und am meisten geht zwischen Oktober und Dezember verloren. Die Bescheinigungen von Arbeitgeber, Bank und 3a kommen im Januar von selbst. Was fehlt, sind fast immer die Alltagsbelege.
Die wichtigsten Kategorien:
- Berufskosten, wenn du effektiv statt pauschal abziehst: Werkzeug, Fachliteratur, Arbeitskleidung, Homeoffice-Ausstattung
- Weiterbildung: Kursrechnungen und Zahlungsnachweise
- Krankheitskosten: Zahnarzt, Brille, Apotheke, Kostenbeteiligung der Krankenkasse
- Spenden an steuerbefreite Organisationen
- Kinderbetreuung: Kita, Hort, Tagesfamilie
- Liegenschaftsunterhalt: Handwerkerrechnungen, Nebenkosten
- Für Selbständige: alle Geschäftsbelege, Spesen und Investitionen
Die vollständige Liste zum Abhaken steht in der Belege-Checkliste zur Steuererklärung, welche Abzüge es überhaupt gibt, im Artikel Steuerabzüge in der Schweiz.
Ein Fahrplan bis zur Abgabe im März 2027
Wer die Steuererklärung in einem Abend erledigen will, verteilt die Arbeit auf drei kurze Termine. So sieht ein realistischer Ablauf aus:
- Oktober bis Dezember 2026: Jeden neuen Beleg sofort fotografieren und kategorisieren. Fehlende Belege aus dem Frühling jetzt nachfordern, solange sich Arzt oder Kursanbieter noch erinnern.
- Bis 31. Dezember 2026: Säule 3a einzahlen und prüfen, ob eine Nachzahlung für 2025 in Frage kommt. Ausgaben, die über einem Selbstbehalt liegen, eventuell noch im Dezember planen.
- Januar 2027: Lohnausweis, Bankauszüge und 3a-Bescheinigung sammeln. Das Steuerjahr 2026 als Export ziehen.
- Februar bis März 2027: Steuererklärung ausfüllen, Belege als PDF hochladen, bei Bedarf Fristerstreckung beantragen.
Für den ersten Schritt reicht das Handy. Belego speichert jeden Beleg als PDF, liest Betrag, Datum und Händler aus und legt ihn in der Kategorie ab, die du der passenden Position der Steuererklärung zuordnest. Die Jahresübersicht zeigt dir im Dezember, wie viel pro Kategorie zusammengekommen ist. Im Januar exportierst du das Jahr 2026 als ZIP mit allen PDFs und einer CSV-Liste oder als PDF-Bericht mit Summen pro Kategorie; beides kannst du direkt hochladen oder deinem Treuhänder schicken. Wie der Jahresabschluss in drei Schritten gelingt, steht in Belege zum Jahresende.
Was gilt für Selbständige?
Selbständige reichen neben der Steuererklärung den Jahresabschluss oder, bei kleineren Betrieben, eine Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Privatbezüge ein. Dafür brauchen sie sämtliche Geschäftsbelege des Jahres, nicht nur die abzugsrelevanten.
Mehrere Kantone geben Selbständigen deshalb mehr Zeit, etwa Zürich automatisch bis 30. September, Bern bis 15. Mai und Aargau bis 30. Juni. Wer mit einem Treuhänder arbeitet, sollte die Belege trotzdem früh übergeben, denn im Frühling ist bei den Treuhändern Hochsaison. Was dein Treuhänder genau braucht, erklärt der Artikel Selbständig in der Schweiz: Belege, Spesen und Buchhaltung.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Massgebend sind Gesetz, Wegleitung und die Auskunft deiner Steuerbehörde oder deines Treuhänders.
Häufige Fragen
Welches Jahr deklariere ich mit der Steuererklärung 2027?
Mit der Steuererklärung 2027 deklarierst du das Steuerjahr 2026, also Einkommen, Vermögen und Abzüge vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026. Massgebend für das Vermögen ist der Stand am 31. Dezember 2026. Die Formulare erhältst du Anfang 2027, in vielen Kantonen nur noch als Zugangsdaten für die Online-Steuererklärung.
Kann ich die Säule-3a-Nachzahlung schon in der Steuererklärung 2026 abziehen?
Nein. Nachzahlungen sind erst für Beitragslücken ab dem Jahr 2025 möglich und werden in dem Jahr abgezogen, in dem du sie einzahlst. Eine Nachzahlung im Jahr 2026 für eine Lücke aus 2025 erscheint deshalb in der Steuererklärung 2027. Voraussetzung ist, dass du 2026 bereits den vollen ordentlichen Beitrag einbezahlt hast.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Das Steueramt schickt eine Mahnung mit neuer Frist, die in manchen Kantonen eine Gebühr kostet. Reichst du auch dann nicht ein, wird nach Ermessen veranlagt, also geschätzt, meist zu deinen Ungunsten. Einfacher ist es, vor Ablauf der Frist online eine Fristerstreckung zu beantragen, das ist in vielen Kantonen kostenlos.
Muss ich alle Belege der Steuererklärung beilegen?
Nein. Beilegen musst du meist nur Lohnausweis, 3a-Bescheinigung, Wertschriftenverzeichnis und je nach Kanton Nachweise für bestimmte Abzüge. Alle anderen Belege bewahrst du auf, denn das Steueramt kann sie jederzeit nachfordern. Als Privatperson hebst du sie am besten rund 10 Jahre auf.